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BEDINGUNGEN ZUM VERKAUF(International)

1. VERKAUFSBEDINGUNGEN. Die Trio Global Kabel GmbH ("Verkäufer") verkauft die von ihr angebotenen Waren ("Waren") an die Partei, der die Waren angeboten werden ("Käufer"), zu den hierin angegebenen Bedingungen ("Bedingungen"). Die Annahme durch den Käufer und jedes Angebot des Verkäufers ist ausdrücklich auf die Bedingungen beschränkt. Jede angebliche Bestätigung oder Annahme durch den Verkäufer wird ausdrücklich von der Zustimmung zu den hierin enthaltenen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig gemacht. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer allen Bestimmungen (und nur diesen Bestimmungen) zugestimmt hat, ungeachtet aller abweichenden oder zusätzlichen Bestimmungen Bedingungen, die in einer Bestellung, einer Bestätigung, einem Angebot, einem Dokument oder einer anderen vom Käufer eingereichten Mitteilung jeglicher Art enthalten sind. Wenn nicht anders akzeptiert, gelten alle Bedingungen (und nur diese Bedingungen) als akzeptiert, wenn der Käufer dem Verkäufer eine angebliche Bestätigung oder Annahme zusendet, die den Bedingungen in Bezug auf Menge, Beschreibung und Preis der Waren im Wesentlichen zustimmt. Eine solche angebliche Bestätigung oder Annahme gilt als Annahme der Bedingungen und nicht als Gegenangebot, unabhängig davon, ob sie zusätzliche Bedingungen oder Bedingungen enthält, die von den Bedingungen abweichen oder diesen widersprechen. In jedem Fall wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Bedingungen (und nur diese Bedingungen) bei Annahme oder Verwendung der Waren durch den Käufer akzeptiert hat. Der Verkäufer widerspricht hiermit ausdrücklich allen vom Käufer eingereichten Bedingungen, die zusätzlich zu den Bedingungen gelten, von diesen abweichen oder diesen widersprechen. Weder das Versäumnis des Verkäufers, einer Bestellung oder einer anderen Mitteilung des Käufers gesondert zu widersprechen, noch die Entwicklung, Herstellung, Herstellung oder der Versand der Waren gelten als Zustimmung des Verkäufers zu Bedingungen oder Konditionen, die zusätzlich zu oder im Widerspruch zu den Bedingungen. Die Bedingungen bilden zusammen mit anderen Dokumenten, die ausdrücklich Teil des Angebots des Verkäufers sind, die vollständige und ausschließliche Erklärung der Vereinbarung zwischen den Parteien (die „Vereinbarung“) und ersetzen alle vorherigen Absprachen zwischen den Parteien (mit Ausnahme etwaiger Vereinbarungen) separat ausgehandelte Kauf- oder Liefervereinbarung, unterzeichnet von einem Vertreter von General Cable, gemäß der diese Transaktion durchgeführt wird), die möglicherweise in Bezug auf die Waren existiert hat und nur durch ein schriftliches Instrument geändert werden kann, das von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien ausgeführt wird.

2. VERLUSTGEFAHR - ABNAHME DES PRODUKTS. Das Verlustrisiko und, sofern nicht anders angegeben, das Eigentum an der Ware verbleibt beim Verkäufer, bis die Ware in Übereinstimmung mit dem im Angebot des Verkäufers angegebenen Lieferort geliefert wird. Zu diesem Zeitpunkt gehen das Eigentum und das Verlustrisiko auf den Käufer über. Wenn im Angebot des Verkäufers kein Lieferort angegeben ist, gelten für alle hier angegebenen Versand- und Lieferbedingungen die Definitionen der Incoterms® 2010/2000, die von der Internationalen Handelskammer veröffentlicht wurden, und die Waren werden ab Werk (EXW) des Verkäufers versandt Fabrik oder anderer vom Verkäufer angegebener Standort. Der Verkäufer kann Teillieferungen vornehmen und Rechnungen für solche Teillieferungen gemäß den hierin festgelegten Zahlungsbedingungen einreichen. Der Käufer verpflichtet sich, die Waren auf seine Kosten für den vollen Wert dieser Waren zu versichern, wenn das Verlustrisiko gemäß den geltenden Incoterm®-Bestimmungen vom Käufer zu tragen ist. Wünscht der Käufer, dass der Verkäufer den Versand verschiebt und der Verkäufer die Waren 30 Tage oder länger an seinem Standort lagert, kann der Verkäufer dem Käufer eine Lagergebühr in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrags pro Monat in Rechnung stellen.

3. LIEFERUNG. Die angegebenen Versand- und Ankunftstermine sind nur ungefähre Angaben. Die Frachtverpflichtungen des Verkäufers beschränken sich auf den Versand zu einem wettbewerbsfähigen Preis (der bestimmte Verwaltungs- und / oder Logistikkosten beinhalten kann). Mehrkosten für Fracht einschließlich der Abwicklung gehen zu Lasten des Käufers. Die versendeten Mengen unterliegen branchenüblichen Versandtoleranzen. Der Verkäufer wählt die Versandart nach eigenem Ermessen, sofern der Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

4.RÜCKGABE / ÄNDERUNG VON BESTELLUNGEN. The Ware can not a prior will be the seller backgesandt werden, and the seller deliver the buyer, sofern angegeben, the much shipping anweisungen. Das Versäumnis oder die Weigerung des Käufers, die Lieferung von Waren ohne triftigen Grund anzunehmen, gilt als Verzug. Wenn der Käufer konforme Waren liefert, die als „Standardartikel“ oder „Lagerartikel“ gelten, haftet der Käufer für Schäden oder Verluste, die durch den Verkäufer entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lager-, Versand- und Wiederauffüllungskosten, erwartete Gewinne und Verluste Aufgrund von Marktschwankungen. Wenn der Käufer die Ware konformiert, bleibt er für den vollen Preis der Ware haftbar, abzüglich eines vom Verkäufer zurückerhaltenen Nettowertes. Der Käufer darf bestehende Bestellungen nur mit vorheriger, persönlich unterzeichneter schriftlicher Zustimmung eines autorisierten Mitarbeiters des Verkäufers ändern.

5. ZAHLUNG UND PREIS. Die Preise für das Produkt sind in der Vereinbarung und in angegeben EURO oder US-Dollar. Sofern nicht anders angegeben, unterliegen die Preise des Verkäufers Preisanpassungen aufgrund von Schwankungen der Rohstoffpreise. Die Zahlung ist einhundert (100%) Prozent netto dreißig (30) Tage nach Rechnungsdatum mit finanzieller Risikoversicherung oder mit BG oder L / C oder einer anderen von beiden Teilen vereinbarten Zahlungsmethode fällig. Der Käufer zahlt eine Servicegebühr für überfällige Konten in Höhe von weniger als eineinhalb (1,5%) Prozent pro Monat oder dem nach geltendem Recht zulässigen Höchstbetrag.

6. CREDIT. Der Verkäufer kann das Guthaben ändern oder aussetzen und / oder die Kreditbedingungen ändern, wenn nach seiner alleinigen Auffassung die finanzielle Situation des Käufers dies rechtfertigt. In diesem Fall kann der Verkäufer zusätzlich zu seinen anderen Abhilfemaßnahmen: (i) den Käufer auffordern, Barzahlung zu leisten oder dem Verkäufer nach eigenem Ermessen akzeptable Sicherheiten zu leisten, bevor er den Versand vornimmt; oder (ii) die Fälligkeit der Zahlung durch den Käufer zu beschleunigen. Wenn eine solche Zahlung oder Sicherheit nicht geleistet wird, kann der Verkäufer den Versand aussetzen oder reduzieren und den Warentransport zum Käufer einstellen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden werden alle anderen nicht bezahlten Rechnungen des Käufers sofort fällig und zahlbar, und der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen den nicht erfüllten Teil dieser Vereinbarung sowie alle anderen Verträge und Bestellungen mit dem Käufer (einschließlich ausstehender Angebote) stornieren an den Käufer). Der Verkäufer kann einige oder alle dieser Abhilfemaßnahmen in beliebiger Kombination anwenden. Die Annahme einer Teilzahlung durch den Verkäufer bedeutet keinen Verzicht auf ein Recht des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer seine Inkassokosten einschließlich der Anwaltsgebühren und -kosten zu zahlen.

7.LIEN. Der Käufer gewährt dem Verkäufer eine Sicherheit für alle Schulden, Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, ob sie sich aus diesem Vertrag oder aus anderen Gründen ergeben, ein Zurückbehaltungsrecht und ein Sicherungsrecht an den Rechten, dem Eigentum und dem Interesse des Käufers an den Waren und deren Erträgen, einschließlich etwaiger Konten Forderungen aus dem Verkauf von Waren. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, alle UCC-Finanzierungserklärungen und andere Dokumente einzureichen, die der Verkäufer möglicherweise für notwendig erachtet, um das hierin gewährte Sicherheitsinteresse zu perfektionieren
.
8.FORCE MAJEURE; STORNIERUNG. Der Verkäufer kann den Vertrag oder einen Teil davon kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag aussetzen, ohne dass er dafür haftbar gemacht werden muss, wenn die Leistungsfähigkeit des Verkäufers aufgrund eines von ihm nicht zu vertretenden Grundes verhindert, beeinträchtigt, verzögert oder wirtschaftlich unmöglich gemacht wird. einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt oder öffentliche Feinde, behördliche Handlungen, Arbeitsunterbrechungen oder -unterbrechungen, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänen, Kriege, Aufstände, Versäumnisse eines gemeinsamen Transportunternehmens, Rohstoffknappheit oder Preiserhöhungen, Frachtenembargo , Sabotage oder ungewöhnlich schweres Wetter. In diesem Fall kann der Verkäufer die verfügbaren Waren auf seine Kunden verteilen, einschließlich der mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen, sofern dies für angemessen erachtet wird. Der Käufer kann keine Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers kündigen.

9. ABHILFEN; VERZICHT; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Der Verkäufer kann alle angemessenen Abhilfemaßnahmen in Anspruch nehmen, falls der Käufer mit einer Vereinbarung oder diesen Bedingungen in Verzug gerät. Im Falle eines Verzuges kann der Verkäufer den nicht erfüllten Teil einer ausstehenden Vereinbarung kündigen oder stornieren. Darüber hinaus kann der Verkäufer alle Forderungen gegenüber dem Käufer, die sofort fällig und zahlbar werden, beschleunigen, die Produktion aller Waren einstellen, den Versand aller Waren einstellen und / oder die Waren, an denen der Verkäufer ein Sicherheits- oder Eigentumsrecht hat, wieder in Besitz nehmen. Zu den Verzugsereignissen zählen unter anderem: (1) Der Käufer reicht einen Antrag auf Konkurs oder nach einem ähnlichen Gesetz in einer Rechtsordnung, einschließlich Reorganisation, Insolvenz, Auflösung, Liquidation oder einem ähnlichen Ereignis; (2) Der Käufer zahlt keine Rechnung im Rahmen eines Vertrags innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit; oder (3) ein zuständiges Gericht einen Auftrag zur Bestellung eines Empfängers, einer Depotbank oder eines Administrators über das gesamte oder einen Teil des Vermögens des Käufers erteilt. Kein Recht des Verkäufers aus diesem Vertrag gilt als aufgehoben, es sei denn, dies wird in einem schriftlichen Dokument nachgewiesen, das von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde. Alle Rechte und Rechtsbehelfe des Verkäufers im Rahmen dieser Vereinbarung sind kumulativ und schließen andere Rechte und Rechtsbehelfe des Verkäufers nicht aus. Schadenersatzansprüche des Käufers übersteigen nicht den Kaufpreis der Waren, für die ein solcher Schaden geltend gemacht wird. DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG GEGENÜBER KÄUFER, KUNDEN ODER AUFTRAGNEHMER DES KÄUFERS FÜR VERLORENE GEWINNE ODER BESONDERE, NEBEN-, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN, AUCH BEI VERTRAGSGEGENSTÄNDEN.

10. GARANTIE. Der Verkäufer garantiert, dass die Waren den Standardspezifikationen des Verkäufers für dieses Material entsprechen, neu und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar für einen Zeitraum ab dem Datum, an dem der Verkäufer die Waren an den Käufer versandt hat, und für einen Zeitraum von 12 Jahren Monate danach. DER VERKÄUFER SCHLIESST ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND / ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND / ODER EINER ANDEREN GEWÄHRLEISTUNG, DIE AUFGRUND VON NUTZUNG ODER HAND Die alleinige Verantwortung des Verkäufers im Rahmen dieser Garantie besteht darin, nach Wahl des Verkäufers alle Produktlängen zu reparieren oder zu ersetzen, bei denen Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt wurden, sofern (a) das Produkt bei normaler, bestimmungsgemäßer und ordnungsgemäßer Verwendung versagt hat; (b) der Fehler ist nicht auf unsachgemäße oder nicht autorisierte Anwendung, Lagerung, Handhabung, Änderung oder Installation zurückzuführen; (c) der Verkäufer wird unverzüglich schriftlich über ein solches Versäumnis informiert; und (d) dem Verkäufer wird die angemessene Gelegenheit gegeben, das fehlerhafte Produkt zu untersuchen. In keinem Fall trägt der Verkäufer die Kosten für Installation, Entfernung, Transport oder sonstige Nebenkosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit Reparatur oder Ersatz oder für zufällige, indirekte oder Folgekosten oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste Nutzungs-, Gewinn- oder Ertragsverluste, Ausfallzeiten oder Verzögerungen, Alle Reparaturen oder Ersetzungen durch den Verkäufer gemäß den Bestimmungen dieser Garantie sind kostenlos, F.O.B. Lieferstelle, die in der ursprünglichen Bestellung angegeben ist. Defekte Waren sind vom Käufer F.O.B. an den Verkäufer zurückzusenden. Standort des Käufers, es sei denn, der Verkäufer weist den Käufer an, diese zu verschrotten. In diesem Fall hat der Käufer dem Verkäufer den Schrottwert gutzuschreiben.

11. SCHADENSERKLÄRUNG. Wenn die Waren vom Verkäufer gemäß den Anweisungen oder Spezifikationen des Käufers hergestellt werden, hat der Käufer den Verkäufer, seine Eltern, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie seine und ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter und Vertreter von jeglichen Ansprüchen freizustellen, Verlust, Kosten, Schaden, Kosten oder Urteil (einschließlich Anwaltskosten) aufgrund einer angeblichen oder tatsächlichen Verletzung oder Verletzung eines Patents (inländisch oder ausländisch), Urheberrechts oder sonstigen geistigen Eigentums einer Person oder Organisation, die aus der Herstellung, dem Verkauf hervorgeht , Verwendung, Installation oder Weiterverkauf der Waren. Ferner hat der Käufer den Verkäufer, seine Eltern, Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen sowie seine und ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter und Vertreter von jeglichen Ansprüchen, Ansprüchen, Verlusten, Kosten, Schäden, Kosten oder Entscheidungen (einschließlich der Anwälte) freizustellen, zu verteidigen und freizustellen. Gebühren), die entstehen oder verursacht werden durch: (a) jegliche Installation, Änderung oder Verfeinerung der Waren durch oder für den Käufer, die nicht vom Verkäufer vorgenommen wurden; (b) Nichteinhaltung von Gesetzen, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften oder Verwaltungsvorschriften des Kauf- oder Bestimmungslandes, deren Anforderungen dem Verkäufer nicht ausdrücklich mitgeteilt und im Vertrag festgelegt wurden; (c) Verstöße des Käufers gegen diese Bedingungen, (d) Nutzung, Lagerung oder Handhabung der Waren durch den Käufer oder (e) fahrlässige, vorsätzliche oder vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen des Käufers. Wenn die Waren weiterverkauft oder in ein fertiges Produkt eingebaut werden sollen, muss der Käufer auf seine Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, die die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Waren mit für den Verkäufer akzeptablen Bedingungen abdeckt. Der Verkäufer wird im Rahmen dieser Police als zusätzlicher Versicherter benannt. Alle diese Versicherungen sind von gültigen und durchsetzbaren Verträgen betroffen, die von Versicherern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung solcher Verträge nach geltendem Recht befugt sind. Diese Versicherung wird von einer seriösen und international anerkannten Stelle abgeschlossen, die nach Ermessen des Verkäufers für den Verkäufer akzeptabel ist. Der Käufer wird dem Verkäufer auf Verlangen einen Versicherungsnachweis aushändigen. Sollte eine der oben beschriebenen Richtlinien vor ihrem Ablaufdatum storniert werden, benachrichtigen Sie uns

12. NICHT OFFENLEGUNG. Daten, Zeichnungen, Spezifikationen oder sonstige technische Informationen, die der Verkäufer dem Käufer gemäß diesem Vertrag zur Verfügung stellt, werden nicht Eigentum des Käufers. Sie dürfen vom Käufer nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwendet werden. Sie dürfen nicht ohne die des Verkäufers vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden die vorherige Zustimmung und sind nicht als Gewährung von Rechten aus geistigen Eigentumsrechten des Verkäufers auszulegen. Auf Verlangen des Verkäufers wird der Käufer alle Zeichnungen, Daten, Spezifikationen oder technischen Informationen, die der Käufer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vom Verkäufer erhalten hat, einschließlich der vom Käufer anhand der Informationen des Verkäufers erstellten Dokumente oder Daten, unverzüglich an den Verkäufer zurücksenden oder anderweitig entsorgen. Der Käufer stellt sicher, dass keine vertraulichen oder geschützten Informationen des Verkäufers an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer darf ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen des Verkäufers verwenden.

13. STEUERN. Die Kaufpreise enthalten keine Verkaufs-, Verwendungs-, Verbrauchs- oder ähnlichen Steuern oder anwendbaren Zölle, Gebühren, Tarife oder Veranlagungen, die jeweils vom Käufer zu zahlen sind, es sei denn, der Käufer hat im Voraus eine gültige Befreiung vorgesehen.

14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND. Dieser Vertrag und alle Verpflichtungen, Rechte und Rechtsmittel der Parteien in Bezug auf diesen Vertrag und die Waren sowie alle Fragen, Kontroversen oder sonstigen Angelegenheiten, die sich zwischen den Parteien in Bezug auf die Waren und die in diesem Vertrag vorgesehenen Transaktionen ergeben, unterliegen und Ausschließlich in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Commonwealth of Kentucky (ohne Anwendung der Kollisionsnormen) und der Vereinigten Staaten von Amerika und nicht mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf ausgelegt. Verkäufer und Käufer verzichten hiermit unwiderruflich auf jegliches Recht, von einer Jury in einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verhandelt zu werden, und stimmen zu, dass ein solches Verfahren in den Vereinigten Staaten von Amerika in englischer Sprache durchgeführt wird.

15. EIGENTUM DES VERKÄUFERS. Für alle Mehrwegspulen, -spulen, -kisten und -behälter (im Folgenden zusammen als „Eigentum“ bezeichnet) ist eine Kaution zu hinterlegen. Das gesamte Eigentum ist Eigentum des Verkäufers und wird nur zu Transportzwecken verliehen. Die Immobilie muss innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dem Versand an den Käufer und nach Überprüfung durch den Verkäufer und Feststellung, dass die Immobilie in gutem Zustand ist, mit den Mitteln, die dem nächstgelegenen Werk des Verkäufers die niedrigsten Raten gewähren, unfrei zurückgegeben werden reißen, wird die Anzahlung zurückerstattet. Wenn die Immobilie nicht innerhalb von zwölf (12) Monaten zurückgegeben wird oder nicht in gutem Zustand zurückgegeben wird, behält der Verkäufer die entsprechende Kaution als vereinbarten Kaufpreis für die Immobilie ein und das Eigentum an der Immobilie geht auf den Käufer über. Wenn Eigentum zurückgegeben wird, aber nicht in gutem Zustand ist und das Eigentum wie oben beschrieben auf den Käufer übergeht, muss das Eigentum vom Käufer innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung über den Eigentumsübergang entfernt werden. Der Verkäufer muss die Einlagen für Immobilien nicht von seinen allgemeinen Fonds trennen.

16.ZUGRÜCKE. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, für eingeführte Kupfer-, Aluminium- oder andere in den Waren enthaltene Rohstoffe gezahlte Einfuhrzölle oder Steuern Rückstände geltend zu machen, und der Käufer verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Rückständen, falls Waren ausgeführt werden sollen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, Einlieferungen zu tätigen und Mängel geltend zu machen, erklärt sich damit einverstanden, dem Verkäufer alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Zahlung derartiger Mängel erforderlich sind, und wird den Exporteur auffordern, dem Verkäufer den ordnungsgemäßen Nachweis der Ausfuhr zu erbringen.

17.EXPORTS. Der Käufer erkennt die Waren an und alle technischen Daten und Informationen, die vom Verkäufer geliefert werden, unterliegen den Gesetzen und Vorschriften zur Exportkontrolle in Deutschland. Der Käufer verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollgesetze und -bestimmungen einzuhalten und einzuhalten, und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Waren (und die dazugehörigen technischen Daten oder Informationen) weder direkt noch indirekt in (a) ein Land exportiert oder reexportiert werden vorbehaltlich der Exportbeschränkungen für Deutschland oder (b) eines Endbenutzers, dem die Teilnahme an Deutschland-Exporttransaktionen durch eine Agentur der Deutschen Regierung untersagt wurde.

18.Zuweisung. Dieser Vertrag darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgetreten oder übertragen werden.

19.OFFSET. Der Käufer erkennt an, dass der Verkäufer sein Recht zur Zahlung von Waren, die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauft werden, jederzeit an Dritte abtreten kann. Der Käufer darf daher keine Beträge verrechnen, die dem Käufer zustehen oder vom Käufer in Bezug auf eine vom Verkäufer hierunter eingereichte Rechnung geltend gemacht werden, es sei denn, die Grundlage des Käufers für die Verrechnung bezieht sich direkt auf die betreffenden Waren und Dienstleistungen von der zugehörigen Rechnung. Dementsprechend verzichtet der Käufer ausdrücklich auf sonstige Aufrechnungsrechte, die er sonst hätte geltend machen können.

20. GESCHÄFTSVERHALTEN. Der Verkäufer erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie die Geschäfte des Verkäufers mit Ehrlichkeit und unter Einhaltung der Gesetze und hohen ethischen Standards abwickeln. Diese Erwartung erstreckt sich auf die Interaktion des Verkäufers und den Umgang mit Lieferanten und Kunden. Wenn der Käufer Probleme mit dem Verkäufer hat oder Bedenken hat, wenden Sie sich bitte unter info@trioglobalkabel.de an den Verkäufer, oder wenden Sie sich telefonisch an die vertrauliche Ethik des Verkäufers.